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Wenn nicht jetzt, wann dann!

Unserem Motto bleiben wir weiterhin treu. Die Verwaltungsspitze und die Mehrheit des Gemeinderates hatten das Bürgerbegehren zwar am 16. Dezember für rechtlich unzulässig erklärt – und damit  2108 gültige Unterschriften der BürgerInnen zunichtegemacht. Aber wir machen weiter. Am 17. Januar haben wir nun offiziell Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbescheid bei der Stadt Vaihingen und dem Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Unser Ziel: einen Bürgerentscheid zum Baugebiet Kleinglattbach Süd Il doch noch zu realisieren. 

 

Als Grundlage für den Widerspruch gilt die Stellungnahme der unabhängigen Beratungsstelle Bürgerbegehren des Fachverbands Mehr Demokratie e.V.. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die im Bescheid der Stadt Vaihingen angeführten Gründe für die angebliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens rechtlich nicht haltbar sind und das Bürgerbegehren deshalb zugelassen werden muss. 

DAS QUARTIER
AM RANDE DER STADTREGION

Die Projektfläche, inmitten einer ländlichen Struktur mit Bezug zu
Naherholungsgebieten, liegt zentral im ausgewiesenen Schwerpunkt für den
Wohnungsbau Verband Region Stuttgart: Kleinglattbach Süd II.                        Das Planungsgebiet bietet Raum für Utopien und ist als Projektionsfläche zu
sehen: für Ideen rund um den gesamten IBA-Prozess zum Thema Bauen –
Wohnen – Zukunft. Es werden Lösungsansätze für zukunftsfähiges, nachhaltiges Wohnen und Arbeiten entwickelt – als mögliche Antwort auf den Wandel der Gesellschaft, Wirtschaft, Mobilität und des Klimas. Besondere Potenziale sind in bereits vorhandenen Verkehrsachsen (Schnellbahnstrecke Mannheim-Stuttgart und Bundesstraße B10), Fahrradtrassen zu den Nachbarorten, Freiflächen zur regenerativen Energiegewinnung und der Anbindung an die bereits vorhandene Bebauung zu sehen. Zudem können durch die Eigentumsverhältnisse neue flexible Modelle der Besitz- und Eigentumsstruktur umgesetzt werden.

Zitat: https://www.iba27.de/projekt/reservoir/

Wohnungsbauschwerpunkt Kleinglattbach Süd II (StZ 17.05.21)

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