Wenn nicht jetzt, wann dann!
Unserem Motto bleiben wir weiterhin treu. Die Verwaltungsspitze und die Mehrheit des Gemeinderates hatten das Bürgerbegehren zwar am 16. Dezember für rechtlich unzulässig erklärt – und damit 2108 gültige Unterschriften der BürgerInnen zunichtegemacht. Aber wir machen weiter. Am 17. Januar haben wir nun offiziell Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbescheid bei der Stadt Vaihingen und dem Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Unser Ziel: einen Bürgerentscheid zum Baugebiet Kleinglattbach Süd Il doch noch zu realisieren.
Als Grundlage für den Widerspruch gilt die Stellungnahme der unabhängigen Beratungsstelle Bürgerbegehren des Fachverbands Mehr Demokratie e.V.. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die im Bescheid der Stadt Vaihingen angeführten Gründe für die angebliche Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens rechtlich nicht haltbar sind und das Bürgerbegehren deshalb zugelassen werden muss.